Bund der Freien WaldorfschulenArbeitsgemeinschaft der Freien Schulen

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Schule

Elternengagement

Eine Waldorfschule lebt von der Initiative der Menschen, die diesen sozialen Organismus ausmachen: Eltern, Lehrer, Schüler und alle, die in irgendeiner Weise in diesem Zusammenhang tätig sind.

Man kann bei der Aufzählung tatsächlich die Eltern auch an die erste Stelle setzen: Denn in der Regel geht die Gründung einer Waldorfschule ja von einer Elterninitiative aus, die für ihre Kinder oder die Region, in der diese Menschen leben, eine Waldorfschule wünschen, für notwendig und sinnvoll erachten. Ist die Schule etabliert, hat das Lehrerkollegium die Aufgabe und Verantwortung ergriffen, bekommt die Mitarbeit der Eltern einen anderen Duktus, ist aber immer noch sehr wichtig. Denn in der Waldorfpädagogik wird die Erziehung der Kinder als ein gemeinsamer Erziehungsauftrag von Eltern und Lehrern verstanden und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist dafür natürlich unerlässlich. Im gemeinsamen Ergreifen der schulischen Aufgaben bis ins Organisatorische und Praktische hinein kann diese Zusammenarbeit auch erübt und entwickelt werden. Und aus der Liebe zu dem eigenen Kind, insgesamt zu den Kindern der Schule, kann viel Kraft und Begeisterung für diese Aufgaben entstehen und so eine Schule als Schulgemeinschaft festigen. Dies gibt dann ein seelisch-geistiges Milieu, in dem die Kinder gesund heranwachsen können.

Eine sehr schöne Möglichkeit sich zu engagieren besteht in der Aufgabe des Elternvertreters.

Aus dem Kreise der Eltern einer jeden Klasse werden 2 Eltern gewählt – zumeist für 2 Jahre –, welche die Belange der Klasse von Elternseite her gegenüber der Schulgemeinschaft vertreten. Gleichzeitig tragen sie Informationen, Fragen und Aufgaben aus dem Schulganzen wieder in die Elterngemeinschaft der Klasse zurück. Auch die Vermittlung von Fragen und Anliegen aus der Elternschaft oder einzelnen Familien gegenüber dem Klassenlehrer kann Aufgabe sein. Oder den Klassenlehrer in sozialen Prozessen mit der Elternschaft zu unterstützen. Es ist also eine stark vermittelnde Aufgabe.

Die Arbeitsfelder sind der Elternabend und die sogenannte EVK – Elternvertreterkonferenz -, die einmal monatlich stattfindet. Hier begegnen sich die Elternvertreter aller Klassen und Verantwortliche aus den Schulführungsgremien. Im ersten Teil einer jeden Sitzung der EVK berichtet ein Vertreter der Schulleitung über deren Arbeit, über neueste Entwicklungen, Fragen und anstehende Aufgaben, die dann über die Elternvertreter am Elternabend wieder in die Elternschaft der einzelnen Klassen getragen werden. Umgekehrt können hier auch Fragen von Elternseite an die Schulleitung und über diese an das Lehrerkollegium herangetragen und anfänglich bearbeitet werden.

Im zweiten Teil der Sitzung tauschen sich die Elternvertreter der verschiedenen Klassen untereinander aus über Geschehnisse, Fragen und Anliegen aus den Klassen oder Belange der ganzen Schulgemeinschaft.

Besonders eindrücklich ist zumeist der sogenannte „Bericht aus den Klassen“. Hier gibt jeder Elternvertreter einen kurzen Stimmungsbericht davon, was seinem Erleben und seiner Wahrnehmung nach aktuell in der Klasse, bei den Schülern lebt – eventuell welche Inhalte im Unterricht die Kinder gerade beschäftigen, welche Klassenspiele, Klassenfahrten, Praktika gerade dran sind oder was für ein Entwicklungsschritt bei den Kindern im Allgemeinen derzeit zu beobachten ist. So entsteht gemeinsam ein großes Bild davon, wie die Entwicklung der Kinder , „des Kindes“ von der 1. bis zur 12. Klasse sich vollzieht und hier und heute lebt. Jeder schaut über seinen „Tellerrand“ und erhält einen Eindruck vom Ganzen und vom Werden an der Schule.

Brirgit Thiersch

Struktur

Seit 2004 gibt es das Elternengagement an unserer Schule. Die Initiative kam aus den Elternhäusern und wurde in der Gesamtkonferenz beschlossen. In diesen vergangenen 10 Jahren entwickelte sich daraus folgende Struktur:

Jede Famile schenkt der Schule 10 Arbeitsstunden pro Jahr, Alleinerziehende 5 Stunden. Eine finanzielle Abgeltung ist mit € 100 bzw. 50 pro Jahr (entspricht 10 bzw. 5 Std.) möglich. Projektbezogene Spenden können ebenfalls anerkannt werden.

Eltern, die in anderen Schulfunktionen bereits tätig sind, können sich diese Mitarbeit anrechnen lassen.

Elternvertreter/innen
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