Bund der Freien WaldorfschulenArbeitsgemeinschaft der Freien Schulen

Navigation
Schule

Schulgeldermäßigung

Schulgeldermäßigung ab Schuljahr 2023/2024

 

In der Vorstandssitzung vom 25.05.2023 wurde neu über die Ermäßigung des Schulgeldes beraten und folgender Beschluss gefasst:

  1. Der/die Schulgeldpflichtige, der/die vor Beginn des Schuljahres 2023/2024, spätestens jedoch bis zum 01.07. des Jahres einen Ermäßigungsantrag an die Schulverwaltung stellen und denen eine Ermäßigung vom Schulgeldausschuss gewährt wird, zahlen ab 01.08. des Jahres für den Zeitraum des Schuljahres ein ermäßigtes Schulgeld. Dieses kann maximal für ein weiteres Schuljahr verlängert werden. Für eine Verlängerung ist ein erneuter Antrag vor Beginn des neuen Schuljahres, spätestens bis zum 01.07. des Jahres vorzulegen.
  2. Sollte eine Zahlung des Schulgeldes laut Beitragsordnung auch nach 2 Schuljahren nicht möglich sein, ist jährlich ein erneuter Antrag in der o.g. Frist zu stellen. Die Geschäftsführung wird sich in diesem Fall mit dem Schulgeldausschuss über das weitere Vorgehen beraten.
  3. Über die Ermäßigung wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen.
  4. Für Schulgeldpflichtige, die vor dem Schuljahr 2023/2024 eine schriftliche Vereinbarung mit der Schule über die Rückzahlung von Stundungsbeiträgen getroffen haben, sind von diesem Beschluss ausgenommen. Hier gilt die Regelung aus dem Beschluss vom 01.09.2000, der besagt, dass der gestundete Betrag zu tilgen ist, auch nach Beendigung des Schulbesuches und beträgt mindestens 100,00 Euro pro Monat. Dieser kann sich ggfs. nach den aktuellen Einkommensverhältnissen richten, sofern ein entsprechender Antrag an die Schulverwaltung gestellt wurde.
  5. Die Schule kann Teile der gestundeten Beträge nach Ermessen erlassen, wenn die finanzielle Situation der Schule dies hergibt.
  6. Der/die Schulgeldpflichtige wird jeweils zum Ende des Geschäftsjahres über die Höhe der Restforderung schriftlich unterrichtet.

 

Der Antrag auf Schulgeldermäßigung und die Vereinbarung werden entsprechend angepasst.


Der Vorstand

Rudolf-Steiner-Schulverein Ottersberg e.V.

25.05.2023

Kontakt

Freie Rudolf-Steiner-Schule Ottersberg
Amtshof 5
28870 Ottersberg

Das Schulbüro ist von
7:30 – 13:15 Uhr geöffnet.

Geschäftsführung
Jannina Stefanovic
Tel.: 04205 31680

Sekretariat
Annika Schröder
Tel.: 04205 31680
E-Mail: buero@frss-ottersberg.de

Buchhaltung
Jana Oelrichs
Tel.: 04205 316812
E-Mail: buchhaltung@frss-ottersberg.de

Hausmeisterei
Benjamin Blumenthal
Tel.: 04205 316827

Küche/Cafe
Anmeldung Mittagessen 

Patrick Wenta
E-Mail: p.wenta@frss-ottersberg.de

Aufsicht:
E-Mail: aufsicht@frss-ottersberg.de

powered by webEdition CMS